Auszahlung Zweckzuschuss Gebührenbremse

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Der Bund und das Land Tirol gewähren den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Müllgebühren, die sogenannte „Gebührenbremse“. Die Richtlinien dazu wurden von der Landesregierung am 19.12.2023 beschlossen. 

Mit dem Beschluss zur Umsetzung der Gebührenbremse werden einzelne Haushalte über den Weg der Gemeinden entlastet, indem jeder Hauptwohnsitz in Tirol eine Gutschrift auf die Abgabenpflicht (Müllgebühren) erhält. 

Jede Person, die zum Stichtag 01.04.2024 in Thiersee mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erhält einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,165 gutgeschrieben. Die Gutschrift wird bei der aktuellen Vorschreibung vom 17.04.2024 berücksichtigt.

19.04.2024