Erschließungsbeitrag

ABGABEN NACH DEM TIROLER VERKEHRSAUFSCHLIESSUNGSABGABENGESETZ

Der Beitragssatz für den Erschließungsbeitrag gem. § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 173/2021, beträgt 3,31 % des Erschließungskostenfaktors

Der Erschließungsfaktor für Thiersee mit € 221,00 festgesetzt.

Das sind pro m² Bauplatzanteil 150 v. H. d. Einheitssatzes (= € 10,98) u. pro m³ Baumassenanteil 70 v. H. d. Einheitssatzes (= € 5,12).
 

Ausgleichsabgaben
für nachgesehene Stellplätze gem. § 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz € 2.355,00 je nachgesehenem Stellplatz. Beitrag zu d. Kosten d. Errichtung von Gehsteigen: § 13 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz wird nicht erhoben.